aus- und fortbildung

Referendariat an wissenschaftlichen Bibliotheken
des Landes Niedersachsen
Die Ausbildung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, an wissenschaftlichen Bibliotheken des Landes Niedersachsen findet im Beamtenverhältnis
auf Widerruf statt. Dieser Vorbereitungsdienst (Bibliotheksreferendariat) dauert einschließlich der Laufbahnprüfung zwei Jahre und gliedert sich in eine
praktische und eine theoretische Ausbildung im zeitlichen Umfang von jeweils einem Jahr.
Das Beamtenverhältnis endet mit Ablauf des Vorbereitungsdienstes. Es besteht kein Anspruch auf Übernahme in den Landesdienst.
Die Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek – Niedersächsische Landesbibliothek (GWLB) ist die Ausbildungsbehörde. Diese Aufgabe wird vom Zentrum für
Aus- und Fortbildung wahrgenommen. Die Referendarinnen und Referendare sind während dieser Zeit Beamte der GWLB und werden von der Ausbildungsbehörde
für die praktische Ausbildung den jeweiligen Ausbildungsbibliotheken zugewiesen, für die theoretische Ausbildung
den Ausbildungsstätten an der Humboldt-Universität zu Berlin und der Bayerischen Staatsbibliothek in München.
Die Ausbildungsbehörde bestimmt gem. § 5 Abs. 1 Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Bibliotheksdienst in der Laufbahn der
Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Wissenschaftliche Dienste ( APVO-WissD-BiblD)
vom 25. September 2017 die Ausbildungsstellen der fachpraktischen und der fachtheoretischen Ausbildung. Sie ist ebenfalls zuständig für die Genehmigung
der verpflichtenden Praktika. Sie berät Interessenten über die Ausbildung, koordiniert die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber und ist zuständig für
die personalrechtlichen Belange der Referendarinnen und Referendare.
Die fachpraktischen und fachtheoretischen Ausbildungsstellen sind zuständig für die Durchführung der fachlichen Ausbildung. Die theoretische
Ausbildung und Prüfung richtet sich nach den Rechtsgrundlagen der jeweiligen Ausbildungsstätten.
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