service

Wer kann ausleihen?
Jede Besucherin und jeder Besucher kann in den Räumen der Bibliothek die
frei zugänglich aufgestellten Bestände der Bibliothek nutzen. Für
die Bestellung der Magazinbestände und um Bücher nach Hause entleihen
zu können, ist ein Bibliotheksausweis nötig.
Bibliotheksausweis
Den Bibliotheksausweis können alle erhalten, die mit einem Wohnsitz in der
Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind. Jugendliche unter 18 Jahren können
mit Einverständniserklärung /
Declaration of Consent
eines Erziehungsberechtigten einen Bibliotheksausweis beantragen. Bei Erstausgabe des Bibliotheksausweises wird
laut Gebührenordnung
eine einmalige Gebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben.
Der Bibliotheksausweis der GWLB ist auch in anderen hannoverschen Bibliotheken des
HOBSY-Verbundes gültig. Die Karte muss lediglich in der jeweils anderen
Bibliothek freigeschaltet bzw. aktiviert werden.
Näheres finden Sie unter www.hobsy.de.
Für Personen, die keinen ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik
Deutschland haben, gelten besondere Bestimmungen.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt online. Bitte füllen Sie dazu das
Anmeldeformular
aus (Jugendliche unter 18 Jahren benötigen zusätzlich die
Einverständniserklärung /
Declaration of Consent
eines Erziehungsberechtigten). Bitte beachten Sie, dass Bestellungen und Ausleihen erst nach Abholung
des Bibliotheksausweises möglich sind. Wird der Bibliotheksausweis nicht innerhalb von 6 Wochen abgeholt, muss
das Anmeldeformular erneut ausgefüllt werden.
Für die Abholung des Bibliotheksausweises bringen Sie bitte Ihren gültigen Personalausweis bzw. Ihren
Reisepass in Verbindung mit einer aktuellen Meldebestätigung Ihres Wohnsitzes (bitte keine anderen
Ausweisdokumente) mit. Jugendliche unter 18 Jahren legen zusätzlich zu ihrem eigenen Personalausweis
die Einverständniserklärung und den Personalausweis der/des Erziehungsberechtigten vor
(auch Kopie des Personalausweises wird anerkannt), um einen Unterschriftenvergleich zu ermöglichen.
Den Bibliotheksausweis erhalten Sie gegen eine einmalige Gebühr in Höhe von 5,00 Euro.
Sie ist nicht übertragbar und behält in der Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek 2 Jahre ihre Gültigkeit.
Danach kann die Verlängerung der Karte unter erneuter Vorlage des Personalausweises problemlos beantragt werden.
Gelten für Sie besondere Bestimmungen, können Sie eine Tagesnutzungskarte (kostenlos) bzw.
eine Leihkarte mit einer besonderen Gültigkeitsdauer erhalten.
Bibliotheksausweisnummer und Passwort
Mit dem Bibliotheksausweis erhalten Sie eine Nummer und ein Passwort. Die
Nummer können Sie Ihrem Bibliotheksausweis entnehmen, das Passwort ist in
der Regel erst einmal Ihr Geburtsdatum (Standard TTMMJJ). Sie können Ihr
Passwort jederzeit ändern.
Bibliotheksausweisnummer und Passwort werden bei
jeder Online-Bestellung abgefragt, beim Ausfüllen von Leihscheinen ist
nur die Bibliotheksausweisnummer anzugeben.
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