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Überschreiten der Leihfrist, Mahnungen

Sollten Sie die Leihfrist überschritten haben, erfolgt eine per EDV erstellte Mahnung. Dabei werden Mahngebühren pro Medieneinheit und Mahnung erhoben. Bei vorhandener E-Mail-Adresse werden die Mahnungen per E-Mail versendet, ansonsten weiterhin per Post. Die dritte, bzw. letzte Mahnung wird zusätzlich per Einschreiben zugeschickt und ist außerdem mit einer Ausleihsperre verbunden. Die Gebühren entstehen mit Ausfertigung des Mahnschreibens, über die Höhe der Gebühren können Sie sich anhand unserer aktuellen Gebührenordnung informieren. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Rechtshilfe.

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