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Ein Kompromiss von 1893 ließ die Eigentumsfrage der Bibliothek in der Schwebe, verpflichtete aber beide Seiten wenigstens zu geringen Unterhaltszuschüssen. Das Pflichtexemplarrecht des vormaligen Königreichs Hannover blieb ihr erhalten, jetzt für die preußische Provinz Hannover. Und 1889–1893 erfolgte ein umfassender Ausbau des Archivgebäudes, mit Aufstockung des bisherigen Altbaues und | ![]() |
![]() Das 1719 fertig gestellte Archivgebäude (Ende des 19. Jahrhunderts durch Aufstockung und einen eigenen Bibliotheksflügel erweitert) war bis 1976 das Domizil von Staatsarchiv und Bibliothek |
Anbau eines damals modernen Bibliotheksflügels mitmehrstöckiger Magazinanlage. 1897 wurde die Verwaltungsbibliothek der hannoverschen Landstände (die so genannte „Provinzialbibliothek“) der Königlichen Bibliothek angegliedert: seitdem der Doppelname „Königliche und Provinzialbibliothek“. In dieser Zeit machte sich der Bibliotheksdirektor Dr. Eduard Bodemann (1867–1906) um die innere Aufarbeitung verdient.
Auch in der Weimarer Republik blieb der Eigentumsstatus der jetzt „Vormals Königlichen und Provinzialbibliothek“ ungeklärt und behinderte weiterhin ihre freie Entfaltung. Dennoch besserten sich allmählich die allgemeinen Rahmenbedingungen, insbesondere die Finanzausstattung und die Personalsituation. Zu den bedeutenden Bibliothekaren der Weimarer Zeit gehörte der jüdische Schriftsteller und Literaturkritiker Werner Kraft, der 1933 die Bibliothek verlassen musste und später nach Palästina emigrierte. Während des Krieges wurden fast die gesamten Bestände und Kataloge ausgelagert und überstanden so den Bombenkrieg fast ohne Verluste.
Seit 1946: Die Niedersächsische Landesbibliothek
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